Argus Services GmbH
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Brandschutz - Schulungen  - Ausbildung Gabelstaplerfahrer


AGB der Argus Services GmbH

(Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Bewachungsgewerbe)

1. Allgemeines

Die Argus Services GmbH –Hagnbergstr. 15, 83730 Fischbachau, erbringt für die andere Vertragspartei (nachstehend auch "Kunde" genannt) aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes (§ 34a GewO). Vertragsinhalt ist die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen. Die Argus Services GmbH ist zur sorgfältigen Erbringung dieser Dienstleistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Argus Services GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Pflichten der Vertragsparteien

(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse jeder Art, auf Angaben über die geschützte Person oder das bewachte Objekt, sowie auf die Art und Weise der Bewachung. Der Kunde erklärt sich mit einer Speicherung und Nutzung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten einverstanden.

(2) Der Kunde überträgt der Argus Services GmbH bei Personen- und Objektschutzmaßnahmen in eigenen Wohn- und Geschäftsräumen für die Dauer des Einsatzes das Hausrecht. Der Kunde stellt die für die Bewachung notwendigen Schlüssel bereit. Er gewährt der Argus Services GmbH Einsicht in alle Lage- und Raumpläne und weist auf örtliche Besonderheiten hin.

(3) Während der Bewachung schützt die Argus Services GmbH den Kunden nach besten Kräften und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Hierfür überträgt der Kunde der Argus Services GmbH alle ihm zustehenden Selbsthilferechte. Die Mitarbeiter der Argus Services GmbH dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom Kunden vertraglich übertragenen Selbsthilferechte, sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse durch Beleihung eigenverantwortlich ausüben.

(4) Während des Einsatzes werden Waffen und Schusswaffen nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden und unter Beachtung des § 13 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe mitgeführt.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung der Argus Services GmbH weder für sich selbst noch für Andere für ungesetzliche Zwecke oder solche, die der Sitten- und Wertordnung zuwiderlaufen, zu nutzen.

(6) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wach- und Sicherheitsdienstes sind Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Bewachungsdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, unverzüglich und schriftlich durch den Kunden anzuzeigen.

3. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Bewachungsverträge werden regelmäßig schriftlich geschlossen. In dem Vertrag werden insbesondere Art und Dauer der Bewachung, sowie die entsprechende Vergütung vereinbart.

(2) Angebote der Argus Services GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.

(3) Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Argus Services GmbH schriftlich und mit dem Vermerk "verbindlich" abgegeben werden. Die Vereinbarung einer Kostenbegrenzung bedarf der Schriftform.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Zur Deckung von Spesen und Aufwand ist die Argus Services GmbH berechtigt angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei einer vertraglichen Vergütung nach Zeitabschnitten kann die Argus Services GmbH einen pauschalen Vorschuss in Höhe der Vergütung für einen Zeitabschnitt verlangen.

(2) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an die Argus Services GmbH zu entrichten. Der Kunde hat der Argus Services GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- und Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Falle des Abbuchungsverfahrens - seiner Bankverbindung schriftlich mitzuteilen.

(3) Befindet sich der Kunde in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

(5) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen, vollständigen Zahlung Eigentum der Argus Services GmbH.

5. Vertragsdauer

(1) Die Laufzeit des Bewachungsvertrages wird durch Individualvereinbarung festgelegt. Ein Bewachungsvertrag mit einer Erstlaufzeit von mindestens sechs Monaten, verlängert sich automatisch um drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Argus Services GmbH liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Dienstleistungen der Argus Services GmbH in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.

(3) Ist die geschuldete Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt oder einer nach Vertragsschluss eingetretenen besonderen nationalen Gefahrenlage, infolge von Terroranschlägen oder kriegerischen Auseinandersetzungen unmöglich oder unzumutbar, wird die Argus Services GmbH von ihrer Leistungspflicht frei.

6. Haftung und Freizeichnung

(1) Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Argus Services GmbH richtet sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Zufalls- oder Gefährdungshaftung bleiben unberührt.

(2) Argus Services GmbH versichert sich und die bei ihr beschäftigten Personen zur Deckung von Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, durch eine Haftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt hiernach je Schadensereignis: für Personenschäden € 10.000.000, für Sach- und vermögensschäden € 5.000.000. Soweit der Kunde eine weitergehende Haftung wünscht, kann auf seine ausdrückliche Weisung hin und auf seine Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung mit höheren Haftungssummen abgeschlossen werden.

(3) Die Argus Services GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Darüber hinaus haftet die Argus Services GmbH für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vertraglich übernommenen Bewachungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind weiterhin die Pflichten, welche für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung dringend notwendig sind oder auf die Inanspruchnahme besonderen Vertrauens gründen. Die Haftung aus einem Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Verkehr mit Unternehmern bei untypischen und unvorhersehbaren Schäden ausgeschlossen und in den übrigen Fällen auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt.

(5) Die Haftung der Argus Services GmbH für eine leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- und Sorgfaltspflichten ist im Verkehr mit Unternehmern bei untypischen und unvorhersehbaren Schäden ausgeschlossen und in den übrigen Fällen auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- und Sorgfaltspflichten gegenüber Privatkunden ist für das Abhandenkommen beweglicher Sachen und für reine Vermögensschäden auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt. Gegenüber Privatkunden haftet die Argus Services GmbH für Vertrags- und Sorgfaltspflichtverletzungen, welche typische Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Kunden betreffen, unbegrenzt.

(6) Die Haftung der Argus Services GmbH erlischt, wenn der Schadenseintritt nicht innerhalb von zwei Monaten nach seiner Entstehung schriftlich angezeigt wird. War der Kunde ohne sein Verschulden gehindert den Schaden fristgemäß anzuzeigen, kann er zur Wahrung seiner Ansprüche die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses nachholen.

7. Sonstige Bedingungen/Gerichtsstand

(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Die Argus Services GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

(2) Sofern der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten die Zuständigkeit des Gerichts vereinbart, das für den Hauptsitz der Argus Services GmbH (vgl. Ziffer 1.) zuständig ist.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Argus Services GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Geltung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Argus Services GmbH bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Kundenverhältnis. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Jegliche Änderungsmitteilung gilt mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugegangen.

(2) Sofern die Argus Services GmbH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert, kann der Kunde hiergegen innerhalb von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Verlängert sich nach deren Ablauf das Vertragsverhältnis, werden automatisch die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.


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